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Umgang mit Beschwerden und Einsprüchen

BESCHWERDEBEARBEITUNG
 
Alle schriftlichen oder mündlichen Beschwerden, die bei EasyCert eingehen, werden unverzüglich nach Eingang, spätestens jedoch innerhalb von 60 Tagen, untersucht. Nach dem Beschwerdebericht untersucht der Akkreditierungsassistent die Beschwerde und initiiert bei Bedarf Konsultationen mit dem Management System Representative (MSR). Der Beschwerdeführer wird schriftlich über die Ergebnisse der Untersuchung informiert, und bei Bedarf werden korrigierende oder präventive Maßnahmen eingeleitet. Der Untersuchungsprozess folgt dem aktuellen Verfahren, bei dem alle Informationen und Dokumente vertraulich behandelt werden. Informationen über die Untersuchung dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, außer an die beteiligten Parteien. In den folgenden Fällen kann eine dritte Partei (z. B. Anwalt, externer Experte, NAH-Vertreter) am Untersuchungsprozess beteiligt sein: Regulatorische Verfahren, gerichtliche und außergerichtliche Verfahren sowie obligatorische Informationsdienste für NAH.
 
BESCHWERDEBEARBEITUNG
 
Alle schriftlichen Beschwerden, die bei EasyCert eingehen, werden unverzüglich nach Eingang, spätestens jedoch innerhalb von 60 Tagen, untersucht. Nach dem Beschwerdebericht untersuchen der Akkreditierungsassistent und der MSR gemeinsam die Beschwerde und ihre Gültigkeit. Bei Bedarf kann das unabhängige Zertifizierungskomitee in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Der Beschwerdeführer erhält eine schriftliche Entscheidung über das Ergebnis der Untersuchung, gegen die keine weitere Beschwerde eingereicht werden kann. Entscheidungen beruhen streng auf professionellen Gründen und können nicht durch rechtliche oder andere Mittel durchgesetzt oder angefochten werden.